Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

- Seit 12.11.2018 anerkannter Umweltverband nach § 3 UmwRG -I1.3 890 150/163 -




Die älteren Texte finden Sie hier


Aktuelles:

Istzustand Polder Bellenkopf/Rappenwört

Für den Polder Bellenkopf/Rappenwört gibt es keine Genehmigung!

Der VGH hat lediglich die sofortige Vollziehung für die landseitigen Dämme (XXVa und XXVI) zugelassen. Auch dies ist keine endgültige Genehmigung, denn der Planträger muss alle Maßnahmen zurückbauen, wenn der finale Planfestellungsbeschluss eine ander Bauweise vorsieht.
Es ist seit langem bekannt, dass die BI hier eine überströmungssichere Bausweise fordert. Daran hat sich nichts geändert.
Das RP muss ein Ergänzungsverfahren durchführen. Hierbei wird man die jüngste Entscheidung des EuGH zur Wasserrahmenrichtlinie wieder Thema werden, denn danach gilt das Verschlechterungsverbot auch für den Fermasee. Die EuGH-Entscheidung hat zur Konseqenz, dass die wasserrechtliche Ausnahmegenhmigung für ökologische Flutungen europarechtlich unzulässig sind. Notfalls werden wir wieder auf der EU-Ebene aktiv werden.

Für das notwendige Ergänzungsverfahren bedarf es geänderter Planunterlagen, deren Offenlage und Erörterung. Üblicherweise geht damit schon gut ein Jahr ins Land.
Wenn dann noch eine erneute Klage beim VGH angestrebt wird, würde es mit Sicherheit in der Zwischenzeit einen neu gewählten Landtag geben.

Mit einer anderen Parteienkonstellation in der Landesregierung, wäre auch eine vernünftigere Hochwasserschutzpolitik denkbar.


Wir fordern sichere Hochwasserdämme



Wir sind ja bereit, dass bei uns 14 Mio. m³ Hochwasser zurückgehalten werden. Im Gegenzug verlangen wir aber vom Land, die landseitigen Schutzdämme so errichtet werden, dass kein Dammbruch möglich ist. Dies wäre mit einer statischen Spundwand zu machen.



Auf Bundesebene zeichnet sich neuerdimgs ab, dass die im badenwürttembergischen Wassergesetz festgelegt Gleichsetzung von Hochwasserschutz und Naturschutz bald der Vergangenheit angehört.

Auf ein Neues, auch bei den ökologischen Flutungen!



Für uns ist das Polderverfahren noch längst nicht abgeschlossen. Wir haben bei der EU-Kommission und beim Europäischen Gerichthof nachgefragt und interessante Antworten erhalten.
Der EuGH hatte u.a. zu entscheiden, ob die Genehmigung für ein Vorhaben versagt werden muss, wenn sich die Wasserqualität eines Kleingewässers (< 50 ha) verschlechtert.
Er hat entschieden, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn über ein Kleingewässer die Wasserqualität eines größeren Gewässers verschlechtert würde.

Auf den Polder Bellenkopf/Rappenwört übertragen hätte die EuGH-Entscheidung zur Folge, dass der Polder nicht genehmigungsfähig wäre, wenn der Fermasee eine Wasseroberfläche von 50 ha oder mehr hätte.

Die Klage der BI richtete sich aber nur gegen die Verschlechterung der Wasserqualität des Fermasees durch ökologische Flutungen.

Hierzu angefragt hat der EuGH auf unsere Frage Folgendes geantwortet:
"...da sich der Gerichtshof in seinem Urteil nicht mit Artikel 4 Absatz 6 befasst hat, kann ich mich dazu leider nicht äußern. ..".

Folglich ist die Annahme des VGH, dass Artikel 4 Abs. 6 (WRRL) nicht auf Kleingewässer anzuwenden ist, so nicht haltbar.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Verschlechterungsverbot auch für Kleingewässer gilt, eine Genehmigung aber nur versagt werden kann, wenn über ein Kleingewässer sich die Wasserqualität eines größeren Gewässers verschlechtert.

Wir schließen daraus, das die im PFB zu Bellenkopf/Rappenwört enthaltenen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für die ökologischen Flutungen entgegen der Entscheidung des VGH unverändert EU-rechtswidrig sind.

Daran wird sich unsere weitere Arbeit auch orientieren.


Wir haben bereits vorgesorgt!



Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ist an geltendes Recht -auch EU-Recht- gebunden.

Ein Polder mit ökologischen Flutungen, mit nachweislich über Grenzwerten belastetem Rheinwasser, führt zur dauerhaften Verschlechterung der Wasserqualität eines grundwassergespeisten Baggersees.

Die Ausnahmen in Artikel 4 Abs. 6 der Wasserrahmenrichtline betreffen allerdings nur auf die vorrübergehende Verschlechterung der Wasserqualität zu, wie sie ausschließlich in einem Polder ohne ökologische Flutungen auftreten kann!

Im Gegensatz zur vorübergehenden Verschlechterung der Wasserqualität gibt es bei der dauerhaften Verschlechterung eine einschlägige Rechtsprechung des EuGH.

Danach ist eine dauerhafte Verschlechterung nur zulässig, wenn das beeinfusste Gewässer eine sehr gute Wasserqualität hat und sich die Wasserqualität nur um eine Stufe ( von sehr gut auf gut) verringert.

In diesem Punkt hat der VGH bei seinerm Urteil zum Polder Bellenkopf/Rappenwört die falsche "Klaviatur" benutzt!


Juli 2025
Wir warten auf die 3. Offenlage!



Das RP konnte bisher den Planfeststellungsbeschluss nicht umsetzten, da der VGH die Planung in weiten Teilen als rechtswidrig eingestuft und die Vollziehung außer Kraft gesetzt hat. Das RP muss mit geänderten Plänen erneut, in die dann 3. Offenlage gehen.

Das Prinzip der Bürgerbeteiligung beruht auf

  • Offenlage der Pläne,
  • Einwendungen der Betroffenen und
  • der Erörterung
In der Erörterung sollen die vorgebrachten Einwendungen überzeugend entkräftet werden.

Nur gelingt das?

In der Regeln nicht, da man sich sowohl in der Planung, als auch in der Offelage und der Erörterung mit einem geplanten Vorhaben auseinander setzen muss. Dies hat zur Folge, dass alles was vorgetragen wird, auf Prognosen, nicht auf Fakten basiert.
Wenn, wie im Falle des Polders Bellenkopf/Rappenwört, mehrere Offenlagen notwendig sind, zeigt sich deutlich, dass die vom Planträger vorgetragenen Argumente häufiug nicht zutreffend sind.

Ein paar Beispiele:

  • Dass die sogenannten ökologischen Flutungen die ihnen zugeprochene Auenrenaturierung nicht bewirken können, "pfeifen zwischenzeitlich die Spatzen von den Dächern".
    Sogar der Planträger vermeidet in diesem Zusammenheng den Verweis auf den sogenannten Modell-Polder Altenheim, denn dort sind die vorhergesagten Wirkungen auch nach mehr als 35 Jahren nicht eingetreten.
    Man beschränkt sich nur noch noch auf die Behauptung dieser Wirkung. Das der VGH dieser Annahme gefolgt ist hat primär was mit den Urteil zum Polder Elzmündung zu tun. Man müsste als Gericht ja ein früheres Urteil revidieren, was man wohl unbedingt vermeiden wollte.

    Das Gericht hatte bereits am 1. Verhandlungstag auf die "Doppelfunktion" der ökologischen Flutungen (Vermeidung und Kompensation) als unveränderte Rechtsaufassung des Gerichthofes hingewiesen. Bis heute fehlt allerdings jeder Beleg für diese Doppelfunktion. Es handelt sich dabei lediglich um eine Fiktion.
    Realität ist hingegen, dass ökologische Flutungen die Wasserqualitiät (Grund- und Oberflächengewässer) verschlechtern werden.

    Als anerkannter Umweltverband sind wir u.a. dem Gewässerschutz verpflichtet. Deshalb ändert sich auch nichts an unserer Zeilsetzung: Die öklologischen Flutungen müssen weg! Wenn es nationaler Ebene kein Einsehen gibt, haben wir immer noch die EU-Ebene.

  • Dass die sogenannten ökologischen Flutungen die Belastungen der Bevölkerung durch Stechmücken nicht negativ beienflussen werden, hat auch der Verwaltungsgerichtshof in Zweifel gezogen.
    Dabei liegt dies doch auf der Hand, denn durch ökologische Flutungen werden die Wasserflächen und damit auch die Brutstätten für Stechmücken vergrößert.
    Vom Planträger kommt dann immer nur die Behauptung: Dies haben wir im Griff ! Dummerweise glaubt die Bevölkerung dies auf Basis der gemachten Erfahrungen längst nicht mehr. Wenn alle geplanten Polder in Betrieb sind, werden die Kapazitäten der KABS zur Stechmückenbekämpfen bei weitem nicht ausreichen. Hier stellt sich dann auch die Frage: Wer soll das bezahlen?

  • Dass sich die Tigermücke am Oberrhein etablieren wird, wurde ebenfalls ausgeschlossen. Leider ist sie jetzt da.
    Mit wachsenden Populationen werden sich die Brutflächen zwangsläufig ausweiten. Schon jetzt ist eine Bekämpfung der Tigermücke durch die KABS nicht gewährleistet

  • Auch das Auftreten von Vieren, die die Tigermücke übertragen kann, wurde in Abrede gestellt.
    Dummerweise habe wir jetzt aber schon Infektionen mit dem Chikungunya-Virus, was von der Tigermücke übertragen wird. Tendenz steigende Fallzahlen.
    Zur Zeit tritt das Dengue- und das Chikungunya-Virus sehr stark im Süden Chinas auf. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann dies auch am Oberrhein mengenrelevant der Fall sein wird.

  • Der VGH hat u.a. auch unsere Zweifel an den Berechnungen zum Schadstoffeintrag von öklologischen Flutungen in den Polder geteilt. Wir haben in der Klagebegründung dargestellt, dass die dilettantischen Berechnungen des "Gutachters" schon methodisch abwegig sind. Der Planträger versucht das Ganze jetzt auf einen Rechenfehler zu reduzieren, was kompletter Unfug ist.
    Es bedarf für die 3. Offenlage ein neues Gutachten mit erneuter Datenerhebung auf Basis zeitgemäßer Erhebungsmethoden zur Bestimmung des Istzustandes und darauf aufbauenden Ausbreitungsrechnungen auf Basis eines validierten Ausbreitungsmodells, wie es z.B. bei Immissionsprognosen in der Atmosphäre Standard ist.
Die Beispielliste ließe sich erheblich erweitern.

Fazit: Ökologische Flutungen bringen für die Natur nichts, für die Bevölkerung und die Gewässer im Polder nur Nachteile und sind deshalb mit aller Macht zu verhindern.

Spätestens hier stellt sich die Frage, wann kommt eine grundsätzliche Revision der Polderplanungen in Baden-Württemberg?

Alle sprechen davon, dass sich alle Rahmenbedigungen für den Hochwasserschutz durch die Klimaveränderung bereits verändert haben und weiter verändern werden.

Nur ändert sich nichts in der Planung: Es werden weiter nicht überströmungssichere Erddämme anstatt überströmungsischere Spundwände gebaut und ökologische Flutungen vorgesehen, die nur Nachteile mit sich bringen.

Die Planungsgrundlagen sind überwiegend 40 Jahre alt.
Wann kommt die Landesregierung beim Hochwasserschutz endlich in der Jetztzeit an? Nicht nur in Bayern ist man da schon viel weiter.

Was ist aus dem früher mal als innovationsfreudig bekannten und deshalb auch geschätzen Bundesland Baden-Württemberg geworden?

Beim 3. Erörterungstermin werden wir nichts auslassen, um eine notwendige und grundlegende Änderung in der Polderplanung zu erreichen.

Es gibt 2 eu-rechtliche Schlüsselfragen:

  • Sind wasserechtliche Ausnahmegenehmigungen zur temporären Verschlechterung der Wasserqualität des Fermasses zu Gunsten naturschutzrechtlicher Belang durch die Ausnahmeregelungen der Wasserrahmenrichtlinie gedeckt?
    Wir sind der Meinung: Nein

  • Wenn sich die Wasserqualität des Fermasses u.U. ganzjährig verschlechtert (hierauf wird in der UVS hingwiesen), kann dann noch von einer temporären Verschlechterung ausgegangen werden?
    Wir sind der Meinung: Nein
Dass wir weiterhin auch auf die EU-Kommission zugehen werden, versteht sich von selbst. Wir werden ihr u.a. auch diese beiden Fragen stellen.

Wir sind weiterhin aktiv, u.a. dort:



                  

Von der EU-Kommission könnten, wie wir aus bisherigen Kontakten wissen, grundsätzliche Probleme auf den Planträger zukommen









24. September 2025
EU: Parlament und Kommission beschließen umfassende Änderungen im EU Wasserrecht

Die Änderungen im EU-Wasserrecht zielen darauf ab, die Qualität der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) zu verbessern und die Umweltbelastung durch gefährliche weiter Chemikalien zu reduzieren. Hier einige der wichtigsten Änderungen, die im Rahmen des sogenannten Trilog-Verfahrens behandelt wurden:

  • Aktualisierung der prioritären Stoffe: Die Liste der prioritären Schadstoffe, die in der Wasserrahmenrichtlinie geregelt sind, wird aktualisiert, um die neuesten wissenschaftlichen Gutachten zu berücksichtigen und neue Stoffe in Oberflächengewässern und Grundwasser zu überwachen und zu kontrollieren.

  • Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie: Die Wasserrahmenrichtlinie wird entsprechend angepasst, um neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz zu geben.
    In diesem Zusammenhang wird auch das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie konkretiert.

  • Grenzwerte für Schadstoffe: Neue Grenzwerte für Schadstoffe werden festgelegt, die bereits in den Listen enthalten sind, um die Verschmutzung des Wassers zu begrenzen.

  • Bewirtschaftungsziele: Die in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Bewirtschaftungsziele für Wasserwirtschaft und Verwaltungen in den Mitgliedstaaten
  • werden an die aktuellen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen angepasst.

Diese Änderungen sind Teil eines komplexen Prozesses, der die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Kommission erforderte und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten umfasst. Die Verhandlungen und die Zustimmung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments waren entscheidend für die Durchsetzung dieser Maßnahmen.

Beim 3. Erörterungstermin zum Polder Bellenkopf/Rappenwört werden wir diese Änderungen als Messlatte anlegen.

Schließlich hat der EuGH im sogenannten Altrip-Urteil (C-72/12) unmissverständlich entschieden, dass nicht das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sondern das Recht zum Zeitpunkt der Genehmigung maßgeblich ist.

Für den Polder Bellenkpof/Rappenwört gibt es bisher nur eine rechtswidrige und damit keine gültige Genehmigung.

Eine erneute Klagen nach dem 3. Erörterungstermin würde diesen Zustand aufrecht erhalten.


Bisherige Zwischenbilanz

  • Die Planung zum Polder Bellenkopf/Rappenwört musste schon vor der ersten Offelage überarbeitet werden, weil Bereiche des EU-Rechtes im Antrag von 2011 nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Im Jahr 2015 wurde das Verfahren mit ergänzenden/modifizierten Unterlagen erneut gestartet.
  • Die erste Erörterung fand im November 2016 statt.
    Schon am 2. Erörterungstag stellte der Verhandlungsleiter fest, dass Nachbesserungen und eine erneute Offenlage unumgänglich sind.
  • Die 2. Erörterung fand im November 2018 stand.
  • Die Planfeststellung erfolgte im Januar 2021.
  • Die Bürgerinitiative und die Stadt Rheinstetten haben im März 2021 Anfechtungsklage gegen Planfeststellungsbeschluss beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.
  • Der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom November 2023 die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt und den Vollzug ausgesetzt.

Wenn man von einer mindestens 15-jährigen Vorlaufplanung bis zum PFA ausgeht, wird seit gut 30 Jahren am Polder Bellenkopf/Rappenwört geplant. Bisher ohne greifbares Hochwasserschutz-Ergebnis.

Wegen Uneinsichtigkeit des Umweltministeriums, wird sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern. Wir sehen im Planfeststellungsbeschluss weiterhin Verstöße gegen EU-Recht.



Neue Organisation des Umweltverbandes

Die Bürgerinitiative hat sich am 17.11.2022 auf Grund ihrer Größe und der Projektvielfalt neuorganisiert. Sie gliedert sich jetzt in den Verein (Polder Bellenkopf/Rappenwört)  und 4 Ortsgruppen.


Ortsgruppe Südl. Oberrhein

Rückhalteraum Wyhl/Weisweil

Es ist ein gesteuerter Polder und ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 7,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 595 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.

Projektübersicht

Ansprechpartner

Zur homepage der OG


Ortsgruppe Dettenheim

Rückhalteraum Elisabethenwört

Es ist eine Dammrückverlegung mit einem Retentionsvolumen 12 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 400 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die Dammrückverlegung anstelle eines gesteuerten Polders.

Projektübersicht

Ansprechpartner

Zur homepage der OG


Ortsgruppe Mannheim

Dammertüchtigung Mannheim

Es ist eine Dammertüchtigung in Erdbauweise auf einen Länge von 3,9 km geplant. Hierzu müsste der gesamte Baumbestand entfernt werden.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen die Erdbauweise und möchte stattdessen eine resiliente Dammbauweise. Dadurch könnte u.a. der überwiegende Baumbestand erhalten werden.

Projektübersicht

Ansprechpartner

Zur homepage der OG


Ortsgruppe Bürgerinitiative Überschwemmungspolder am Eich- Gimbsheimer Altrhein

Rückhalteraum Eich/Gundersblum

Es ist eine gesteuerter Reservepolder mit einem Einstauvolumen von 27,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 1100 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen den geplanten Reservepolder.

Projektübersicht

Ansprechpartner

Zur homepage der OG


Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört

Es ist ein gesteuerter Polder mit ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 14 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 510 ha geplant.

Die BI wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.

  Satzung 

  Beitrittserklärung 

  Bankverbindungen 

  Gesamtvorstand 

  Impressum 

Projetübersicht

Ansprechpartner